Liebe Radsportfreunde.
Am 15.07.2023 richtet das Team Pfälzer Land e.V. die diesjährigen offenen LV-Meisterschaften Bahn RLP der Klassen U11 bis U15 auf der Radrennbahn in LU-Friesenheim aus. Dazu möchten wir alle Sportlerinnen und Sportler herzlich einladen!
Die Sieger werden im Omnium, bestehend aus Punktefahren, Scratch und Zeitfahren (stehender und fliegender Start) ermittelt.
Alle Wettbewerbe sind in rad-net „offen“ ausgeschrieben, somit können auch Fahrerinnen und Fahrer anderer Landesverbände an den Wettbewerben teilnehmen, fallen jedoch aus der Wertung für die Landesmeistertitel. Meldung für Lizenzfahrer bis 10.07.2023 über das Meldeportal rad-net.
Im Rahmen der LV-Meisterschaft wird auch ein Hobby-Rennen für Einsteiger ausgetragen. Startberechtigt hierbei sind alle Kinder von 5 bis 12 Jahren ohne Lizenz mit verkehrstüchtigen Rädern. Es besteht Helmpflicht! Die Meldung zum Hobby-Rennen erfolgt ausschließlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir freuen uns auf faire und spannende Wettkämpfe,
Vorstand Team Pfälzer Land
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Die Vorbereitungen für die Ausrichtung des HTS Bahncups mit Landesverbandsmeisterschaft RLP auf der Radrennbahn in Friesenheim sind angelaufen. Mit unserem Vereinssponsor HTS GmbH konnten wir den passenden Träger für dieses offene Bahnrennen gewinnen, in dessen Rahmen auch die Landesverbandsmeisterschaft RLP ausgetragen wird.
Termin: 10.09.2022, 11:00 Uhr Rennbeginn. Vorheriges Einfahren auf der Bahn möglich, Infos beachten.
Startberechtigt sind die Rennklassen U 11 bis U 15. Auch der „Erste Schritt“ ist herzlich eingeladen. Neben der Gesamtwertung gibt es eine separate Wertung des Landesverbandes. Die Ausschreibung erfolgt über rad-net.
Das Team Pfälzer Land freut sich über zahlreiche Teilnehmer und Zuschauer.
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Liebe Radsportfreunde.
Die gegenwärtige Situation infolge der Corona-Pandemie lässt eine Durchführung des Pfälzer Radsporttages in diesem Jahr leider nicht zu.
Der Pfälzer Radsporttag 2020 ist abgesagt!
Auf ein Neues im nächsten Jahr. Bleibt gesund!
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Nach Zustimmung des Bundesrates treten die neuen StVO-Bestimmungen ab Dienstag, 28.04.2020, in Kraft. Die neuen Regeln sollen vor allem "schwächere Verkehrsteilnehmer" wie Radfahrer und Fußgänger schützen.[1]
Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.1
Im Rahmen der StVO-Novelle 2020 werden am 28.04.2020 auch einige neue Verkehrszeichen und sogenannte "Sinnbilder" eingeführt:[2]
Bild: BASt
Radschnellweg. Mit diesem Verkehrszeichen soll die Kennzeichnung von Radschnellwegen unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, also z. B. auch auf sandigem Untergrund, möglich werden.2
Bild: BASt
Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Dieses Verkehrszeichen ist vor allem an Engstellen denkbar.2
Bild: BASt
Grünpfeil für Radfahrer. Eine gesonderte Regelung, die allein für Radfahrer gilt. Zudem wird die bestehende Grünpfeilregelung für Autos auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen.2
Bild: BASt
Lastenfahrrad. Mit diesem Sinnbild können Parkflächen und Ladezonen speziell für Lastenfahrräder vorgehalten werden.2
Bild: BASt
Beginn einer Fahrradzone. Wie in Fahrradstraßen gilt hier für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Tretroller) werden hier fahren dürfen.2
Die neuen Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs in der Übersicht: